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Häufiges Problem

Überbewertung durch das Finanzamt

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz — oft deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert. Ohne Gegengutachten zahlen Erben und Beschenkte unnötig hohe Steuern.

30-50%über Verkehrswert bewertet
Unsere LösungEin Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG weist den tatsächlichen Wert nach und reduziert die Steuerlast erheblich.

Überbewertung durch das Finanzamt endgültig lösen

In einem kostenlosen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie dieses Problem mit Automatisierung beseitigen.

Kostenlos & unverbindlich Individuelle Analyse DSGVO-konform
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